Wir, das Kollegium und die Schülerschaft, erwarten von allen am Schulleben Beteiligten die Einhaltung folgender Regeln:
1. Wir sind in der Abendschule zu Gast. Vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen, die zu Schäden führen können, sind zu unterlassen. Ansonsten hat jeder für selbstverursachte Schäden aufzukommen.
2. Wegen der gemeinsamen Nutzung des Gebäudes mit der KLA ist auf Sauberkeit der Klassenräume besonders zu achten. In jedem Raum muss am Ende der letzten Unterrichtsstunde die Tafel gesäubert, jedes Fenster geschlossen, das Licht ausgeschaltet und die Tür abgeschlossen werden. Das Klassenbuch ist nach Unterrichtsende unverzüglich ins Sekretariat zu bringen.
3. Für das Arbeiten in den Computerfachräumen gilt die Nutzerordnung der KLA. Einzelheiten werden vom Fachlehrer geregelt.
4. Die zur Sonnenstraße gelegenen Seiteneingänge des Altbaus sind verschlossen zu halten. Nur im Fall einer Gefahr dürfen diese durch den Panikbügel geöffnet werden, um als zusätzlicher Fluchtweg zu dienen.
5. Im Gebäude und auf dem Schulgelände ist das Rauchen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen ist ein Bußgeld bis zu 500 Euro vorgesehen.
6. Im Unterricht wird grundsätzlich ein rücksichtsvolles Sozialverhalten erwartet, damit der Lernerfolg der Mitschüler nicht beeinträchtigt wird. Außerdem sind alle Kommunikationsgeräte auszuschalten.
7. Gewalt spielt derzeit an unserer Schule keine Rolle. Damit das so bleibt, orientieren sich Lehrer- und Schülerschaft an den Grundwerten der demokratischen Gesellschaft: Respekt, Achtung, Toleranz, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft. Um den Schulfrieden sowie ein tolerantes und angstfreies Miteinander zu gewährleisten, werden Erscheinungsformen rechtsradikaler Gesinnung (z. B. Kleidung, Schuhe, Symbole) sowie gewaltbereiter Gruppen nicht toleriert. Das gleiche gilt für Kennzeichen, durch deren Symbolgehalt sich andere bedroht und verunglimpft fühlen können.
8. Regelmäßiger und pünktlicher Besuch des Unterrichts ist verpflichtend (§ 55 des Schulgesetzes). Ist nach zehn Minuten kein/e Lehrer/in anwesend, benachrichtigt der /die Klassensprecher/in die Schulleitung.
9. Die Studierenden sind verpflichtet, sich über Stundenplanänderungen zu informieren.
10. Änderungen der persönlichen Daten (Anschrift, Telefonnummer, Nachname) sind unverzüglich im Sekretariat bekannt zu geben.
11. Fehlzeiten: Fehlzeiten sind grundsätzlich schriftlich zu entschuldigen (Formblatt). Bei längerer Erkrankung muss der Schule spätestens am dritten Unterrichtstag eine Entschuldigung vorliegen. Das Sekretariat nimmt keine telefonischen Entschuldigungen entgegen.
12. Fehlt ein(e) Schüler(in) im Verlauf von vier Unterrichtswochen mindestens drei Tage oder innerhalb eines Schulhalbjahres mindestens sechs Unterrichttage unentschuldigt, kann nach §44 des Schulgesetzes das Ausschulungsverfahren eingeleitet werden.
13. Sowohl entschuldigte als auch unentschuldigte Fehlzeiten beeinflussen die mündliche Leistung negativ.
14. Beurlaubungen müssen von Schüler/innen rechtzeitig beantragt werden, sodass die Schulleitung darüber nach Prüfung entscheiden kann.
15. Die von der Schule erhaltenen Lehr - und Lernmittel sind schonend zu behandeln. Die Pfandleihe regelt der/die Tutor/in bzw. Klassenlehrer/in.
16. Verstöße gegen die Haus- und Schulordnung können Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben.

