- Wann beginnen die neuen Semester?
- Kann ich als Berufstätiger überhaupt den Unterricht mit Aussicht auf Erfolg besuchen?
- An welchen Tagen und in welcher Zeit findet der Unterricht an der Abendschule statt?
- Welche Ferienregelung gilt an der Abendschule?
- Kann ich mich beraten lassen?
- Wann und wo kann ich mich anmelden?
- Kann ich auch noch verspätet ins Schuljahr einsteigen?
- Ich bin jetzt im Abitur durchgefallen. Kann ich bei Ihnen gleich noch einmal die Prüfungen ablegen?
- Kann ich von meinem jetzigen Abendgymnasium in einem anderen Bundesland ohne Probleme zu Ihnen wechseln?
- Wie viel kostet die Ausbildung an der Abendschule Bremerhaven?
- Kann ich für den Besuch der Abendschule BAföG bekommen?
- Kann ich meine Ausbildung auch zeitweilig aus beruflichen oder familiären Gründen unterbrechen, ohne dass ich anschließend von vorne beginnen muss?
- Ich habe gehört, dass es jetzt an allen Schulen zentrale Abschlussprüfungen gibt. Gilt das auch für die Abendschule?
- Ist das Abitur am Abendgymnasium dem der normalen Gymnasien gleichwertig?
- Darf man an der Abendschule rauchen?

Antwort: An der Abendhauptschule und der Abendrealschule kann man sich jedes Schulhalbjahr einschreiben, d.h. nach den Sommerferien und zum 1. Februar.
Das Abendgymnasium beginnt für Neueinsteiger mit Hauptschulabschluss nach den Sommerferien. Realschulabsolventen können zum 1. Februar gleich in das 2. Halbjahr der Anfangsphase einsteigen. Zum Einschreiben sollte man sich auf jeden Fall rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen.
Antwort: Ja, die Abendschule soll als Schule für Erwachsene gerade berufstätigen Menschen die Möglichkeit bieten, den gewünschten Schulabschluss nachzuholen. Unsere Unterrichtszeiten und Unterrichtsbedingungen sind darauf abgestellt.
Antwort: Wir erteilen Unterricht an vier Tagen in der Woche (Mittwoch ist unterrichtsfrei) in der Zeit von 17:15 bis 22:00. Im ersten Halbjahr der Anfangsphase des Abendgymnasiums findet nur an drei Abenden Unterricht statt, dies gilt auch für den Vorkurs der Abendhauptschule.
Antwort: An der Abendschule gelten die normalen Schulferien.
Antwort: Ja, vor jeder Anmeldung an der Abendschule findet ein individuelles Beratungsgespräch statt.
Antwort:Für alle Zweige der Abendschule erfolgt die Anmeldung in unserem Hause zu folgenden Zeiten: Vormittags (Mo - Do) in der Zeit von 10 bis 13 Uhr und abends (Mo, Di, Do, Fr) in der Zeit von 17:30 bis 21.45 Uhr.
Antwort: Das ist nicht vorteilhaft, da dann der Unterrichtsbetrieb bereits in vollem Gange ist und Unterrichtsstoff versäumt wurde. In Ausnahmefällen ist es jedoch möglich, noch in den ersten vier Wochen nach Schuljahrsbeginn die Ausbildung aufzunehmen, sofern dies die Schülerzahlen in der Klasse erlauben. Ein solcher Fall kann sich z.B. ergeben, wenn wegen anfänglicher Überbelegung der Kurse eine Warteliste geführt werden muss.
Antwort: Das ist leider nicht möglich. Ein direkter Übergang vom 1. in den 2. Bildungsweg kann wegen der geforderten mindestens dreijährigen Arbeitstätigkeit nicht erfolgen. Wer im Abitur durchgefallen ist, muss bei späterem Wechsel auf das Abendgymnasium in jedem Fall wieder in Jahrgangsstufe 12 beginnen, da die letzten 4 Halbjahre vor dem Abitur am Abendgymnasium in die Gesamtqualifikation eingehen.
Kann ich von meinem jetzigen Abendgymnasium in einem anderen Bundesland ohne Probleme zu Ihnen wechseln?
Antwort: Dies ist normalerweise ohne Schwierigkeiten möglich, wenn Sie die notwendigen Dokumente und Belege vorlegen.
Antwort: Die Abendschule ist eine öffentliche Schule. Der Unterricht ist kostenlos.
Antwort: Dies ist generell möglich für die letzten drei Halbjahre des Abendgymnasiums. Wenn Sie in dieser Zeit nicht beruftstätig sind, können Sie elternunabhängiges BAföG beziehen.
Für den Besuch der Abendhaupt- und der Abendrealschule ist leider kein BAFöG-Bezug möglich.
Hier können Sie sich näher über die geltenden BAföG-Bestimmungen informieren.
Kann ich meine Ausbildung auch zeitweilig aus beruflichen oder familiären Gründen unterbrechen, ohne dass ich anschließend von vorne beginnen muss?
Antwort: Ja, Sie müssen dann aber den Unterricht zu Beginn eines Halbjahres in der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe wieder aufnehmen.
Ich habe gehört, dass es jetzt an allen Schulen zentrale Abschlussprüfungen gibt. Gilt das auch für die Abendschule?
Antwort: Ja.
- Abendhaupt- und Abendrealschule: Im Land Bremen werden für die Abschlussklassen der Sekundarstufe I - und damit auch an der Abendhaupt- und Realschule - Abschlussprüfungen durchgeführt. Dabei gibt es für die schriftlichen Prüfungsfächer (Deutsch, Englisch und Mathematik) zentrale Prüfungsaufgaben.
- Abendgymnasium: Die Abiturprüfung im dritten Prüfungsfach (Grundkursfach) und in mindestens einem Leistungsfach erfolgt im Land Bremen auf der Grundlage einer zentralen Aufgabenstellung. Jeder Prüfling muss also in mindestens zwei Fächern die schriftliche Prüfung auf der Grundlage landeseinheitlicher Aufgabenstellung ablegen. Am Abendgymnasium wird lediglich das Leistungsfach Wirtschaftslehre weiterhin dezentral (Aufgabenstellung durch den Fachlehrer) geprüft.
Antwort: Auch wenn am Abendgymnasium mit Rücksicht auf die Berufstätigkeit der Studierenden nicht die gleiche Fächer- und Stundenzahl wie im 1. Bildungsweg möglich ist, gilt das Abitur uneingeschränkt. Unsere Abiturienten sind berechtigt, sich an allen deutschen Universitäten und Hochschulen um jedes Studium zu bewerben. Lebens- und Berufserfahrung und die nachgewiesene Ausdauer beim erfolgreichen Wissenserwerb unter schwierigen Bedingungen machen unsere Abiturienten im allgemeinen zu anerkannten und erfolgreichen Studenten.
Antwort: Nein. Sowohl im Schulgebäude als auch auf dem gesamten Schulgelände ist Rauchen nicht erlaubt.

